Schmuck erben und vererben: So sorgen Sie vor
Schmuck ist häufig Teil eines Erbes. Statt Ketten, Ringe, Broschen und Co. zu verkaufen, behalten viele Angehörige die Schmuckstücke als Andenken an den geliebten Verstorbenen. In diesem Fall übersteigt oft der ideelle Wert des Schmuckes den materiellen Wert.
Schätzung durch unabhängigen Sachverständigen
Im Sinne einer gerechten Aufteilung des Erbes sollte jedoch auch der Marktwert des Schmuckstückes bekannt sein. Darum ist es sinnvoll, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser ermittelt den Wert von Gold-, Platin- und Silberwaren, Farbedelsteinen, Diamanten und Perlen. Dabei spielen Echtheit, Alter, Herkunft und Material eine Rolle.
Im Anschluss an die Schätzung erhalten Sie ein offizielles Gutachten. Diese Urkunde ist vor Gericht verwertbar und somit im Fall von Erbstreitigkeiten ein wertvolles Dokument. Entscheidend ist, dass Sie einen offiziell zertifizierten Sachverständigen beauftragen. Eine unverbindliche Schätzung Ihrer Schmuckstücke kann während unserer Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 10 und 13 Uhr oder nach individueller Terminvereinbarung erfolgen.