Was macht eigentlich ein Testamentsvollstrecker?
Testamentsvollstrecker: Was sich ähnlich erfreulich anhört wie Gerichtsvollzieher oder Steuerfahnder, ist eigentlich ein willkommener Helfer. Er sorgt nämlich dafür, dass der letzte Wille eines Menschen wie gewünscht umgesetzt wird.
Häufig werden Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter in einen Topf geworfen. Schließlich kümmern sich beide irgendwie um das Erbe. Doch es gibt zwei entscheidende Unterschiede:
- Testamentsvollstrecker werden üblicherweise vom Erblasser bestellt – Nachlassverwalter vom Erben.
- Testamentsvollstrecker sichern das Erbe und teilen es – anders als Nachlassverwalter – auch auf.
Wer einen Testamentsvollstrecker einsetzen will, tut dies am besten im Testament selbst. Grundsätzlich kann jeder diesen Posten bekleiden. Das ist aber nicht immer sinnvoll: In vielen Fällen sind Laien, die sich mit Erbangelegenheiten nicht oder nur wenig auskennen, schnell überfordert. Daher empfiehlt sich die Wahl einer erfahrenen und fachkundigen Person.
Tipp: Benennen Sie auch einen Ersatz. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn die erste Person das Amt nicht ausführen kann (etwa aus gesundheitlichen Gründen) oder will – es besteht nämlich keine Pflicht zur Übernahme.
Das A und O bei der Wahl des eigenen Testamentsvollstreckers ist Vertrauen. Sprechen Sie daher vorher mit den betreffenden Personen. So erfahren Sie, ob die Person grundsätzlich bereit ist, die Aufgabe zu übernehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit auch, um Ihren letzten Willen genau zu erklären. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass die Abwicklung Ihres Erbes so verläuft, wie Sie es sich wünschen.
Bleibt noch die Frage nach den Kosten. Im Gesetz steht, der Testamentsvollstrecker soll „angemessen“ entlohnt werden. Das ist ein reichlich vager Ausdruck. Und entsprechend groß ist das Konfliktpotenzial. Aber es gibt eine einfache Lösung: Sie können das Honorar im Testament festlegen – entweder als festen Betrag oder als Prozentsatz der Erbmasse. Gebräuchliche Tarife listet beispielsweise der Deutsche Notarverein.
Sie möchten weitere Informationen oder sind auf der Suche nach einem zuverlässigen Testamentsvollstrecker? Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Ihr Jens Bahr